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"Leider keine Reparatur möglich."

04.04.2024

Ein im Ausland gekauftes Hörsystem konnte in der Schweiz nicht zur Reparatur geschickt werden. Ein Erfahrungsbericht.

Ein Hörsystemträger betritt unser Geschäft. Der Grund des Besuchs ist ein defektes Hörgerät. Vor Ort können wir es leider nicht reparieren, es muss eingeschickt werden. Da das betroffene Hörsystem im Ausland erworben wurde, klären wir mit dem Hersteller des Gerätes ab, ob eine Reparatur möglich ist. Folgende Antwort erreicht uns:

"Leider kann XY nur Hörgeräte bearbeiten, welche durch uns in der Schweiz verkauft wurden. Wir bedauern sehr, dass wir für das durch Sie genannte Gerät keine Serviceleistungen anbieten können."

Da es sich bei dem Gerät um eine bekannte Marke handelt, haben wir nicht damit gerechnet. Und der Besitzer des Geräts offensichtlich auch nicht.

Wir möchten an dieser Stelle weder den Hersteller, noch den Käufer kritisieren. Der Hörgerätehersteller hat berechtigte Gründe für die Verweigerung einer Reparatur. Ebenso ist es dem Käufer freigestellt, sein Hörsystem dort zu erwerben, wo es ihm zusagt. Einzig die Hörgeräteanpassung sollte aus unserer Sicht durch eine Fachperson durchgeführt werden. Bei uns sind aber alle willkommen, egal woher das Hörgerät stammt.

Als erfahrene Hörakustiker wissen wir, wie wichtig die Betreuung nach dem Gerätekauf ist. Denn, wenn ein Problem auftaucht, ist professionelle Hilfe gefordert. Nicht nur für Service und Reparatur. Oft wird Hilfe im Bereich der Konnektivität benötigt. Und diese muss möglichst rasch erfolgen, da der Hörsystemträger sonst auf Komfort verzichten muss.

Die Serviceleistungen nach dem Hörgerätekauf haben für uns denselben Stellenwert, wie die Anpassung selbst. Wir freuen uns bekannte Gesichter zu sehen und ein paar Worte zu wechseln. Das sind schöne, bereichernde Momente in unserem Alltag.

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